Informationen zur Gründung des Deichverbandes Kehdingen-Oste

Vom Land Niedersachsen wurde im Frühjahr 2003 eine Änderung des Nds. Deichgesetzes eingeleitet, nachdem zuvor vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über die Bestimmung der Grenzen des Ostedeichverbandes III in einem Rechtsstreitverfahren beanstandet worden ist. Die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts haben auch Auswirkungen auf die Deichverbände Oste I, Oste II, Deichverband Nord- und Südkehdingen. Dem Niedersächsischen Landtag wurde ein Gesetzentwurf für den Zusammenschluss dieser Deichverbände zum neuen Deichverband Kehdingen-Oste vorgelegt. Für die Gründung dieses Verbandes war im Gesetzentwurf ein aufwendiges kostenintensives Verfahren vorgesehen.

Der Landkreis Stade und die betroffenen Verbände haben daraufhin nach einer kostengünstigeren Alternative zur gesetzlichen Gründung gesucht. Nach dem Wasserverbandsgesetz ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Verbänden möglich. Im Juli 2003 fand ein erstes Treffen zwischen den Vertretern der Landkreise Stade, Cuxhaven und Rotenburg/Wümme und den betroffenen Verbänden statt, in dem ein erster Satzungsentwurf für den neuen Deichverband und die Möglichkeit des freiwilligen Zusammenschlusses erörtert wurde.

Der Deichverband Südkehdingen war anfangs gegen den freiwilligen Zusammenschluss, da die Mitglieder dadurch finanziell stärker belastet werden. Nachdem die Verbandsführung festgestellt hatte, dass es für den Deichverband Südkehdingen keine Möglichkeit gab, den Zusammenschluss per Gesetz zu verhindern, wurde auch von ihnen ein freiwilliger Zusammenschluss befürwortet.

Nach mehreren Terminen zur Erarbeitung der gemeinsamen Satzung haben die Verbände Ende November 2003 in einer gemeinsamen Sitzung den freiwilligen Zusammenschluss beschlossen. Der Landkreis Stade hat den Zusammenschluss als Aufsichtsbehörde des neuen Verbandes genehmigt und in seinem Amtsblatt Nr. 47 vom 04.12.2003 veröffentlicht. Das geschützte Gebiet des Deichverbandes Kehdingen-Oste wurde am 18.12.2003 per Verordnung durch die Bezirksregierung Lüneburg festgelegt. Zur Zeit werden die Geschäftsführungen der ehemaligen Verbände zu einer gemeinsamen zusammengeführt.

Auf der ersten Deichausschusssitzung des Verbandes im Dezember 2003 wurde Herr Helmut Barwig zum Oberdeichgrafen des Verbandes gewählt. Er wird von vier Stellvertretern, den Deichgrafen Horst Wartner (Abteilung Oste II und III), Christian von der Decken (Abteilung Nordkehdingen), Helmut Witt (Abteilung Südkehdingen) und Heino Schmidt (Abteilung Oste I) in der Ausführung unterstützt. Der neue Deichverband Kehdingen-Oste hat ca. 17.000 Mitglieder, eine Fläche von ca. 55.000 ha und ca. 165 km Deichstrecke zu unterhalten. Die hohen Einheitswerte in Stade durch Industrie, Gewerbe und städtische Besiedlung lassen für alle Mitglieder einen angemessenen, vertretbaren Beitrag je Grundstück erreichen, der die der Nachbarverbände unterschreitet.

Der Deichausschuss des Deichverbandes Kehdingen-Oste hat in seiner Sitzung am 28.02.2019 den Verwaltungshaushaltsplan 2019 in Einnahme und Ausgabe mit einer Gesamtsumme von 779.000,00€ beschlossen. Zur Finanzierung der Ausgaben wurden die von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge wie folgt festgesetzt:

Grundbeitrag ( § 31 Absatz 2 der Satzung) = 4,20 € Beitrag nach dem Grundsteuermessbetrag (§ 31 Absatz 3 der Satzung) = 30%


Aufbau des Verbandes

Verbandsgeschäftsführer Dipl.-Ing. Peter Schley

Adresse:
Deichverband Kehdingen-Oste
Aschhorner Str. 34
21706 Drochtersen

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Satzung des Deichverbandes Kehdingen-Oste

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Niedersächsisches Deichgesetz

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